Viele verschiedene Organisationen nutzen die iLost Plattform. Um die Rechtsvorschriften zu den Aufbewahrungsfristen so gut wie möglich zu erfüllen, empfehlen wir angeschlossenen Organisationen, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des betreffenden Landes einzuhalten.
In den Niederlanden gelten folgende Aufbewahrungszeiten:
- Gefundene Objekte mit einem geschätzten Tageswert von bis zu € 450,- werden 12 Wochen gelagert. Wenn der Finder der Besitzer des Gegenstands werden will, beträgt die Aufbewahrungsfrist 1 Jahr. Nach 1 Jahr muss der Finder das Objekt innerhalb von 12 Wochen abholen, um Eigentümer zu werden.
- Verlorene und gefundene Objekte mit einem Tageswert von mehr als € 450,- werden von der Gemeinde für 1 Jahr aufbewahrt.
- Wenn Sie das Objekt selbst aufbewahren, haften Sie für Schäden, Verlust oder Diebstahl.