Wenn jemand einen verlorenen Gegenstand findet, gibt es in vielen Ländern rechtliche Regelungen, die die Rechte und Pflichten des Finders und des Eigentümers festlegen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Frage, ob der Finder eine Belohnung verlangen darf (oft Finderlohn genannt). Details unterscheiden sich je nach Land, aber es gibt gemeinsame Grundprinzipien.
Grundprinzipien
Recht auf Finderlohn: In vielen Ländern kann der Finder Anspruch auf eine angemessene Belohnung haben.
Pflichten: Der Finder muss den Fund melden, ihn sorgfältig aufbewahren und darf ihn nicht selbst nutzen.
Eigentum: Wird der Gegenstand nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt, kann Eigentum auf den Finder übergehen.
Beispiele
Niederlande: Anspruch auf angemessenen Finderlohn (~10%). Eigentum nach einem Jahr möglich.
Deutschland: Gesetzlicher Anspruch auf 3–5 % Finderlohn (§971 BGB).
Großbritannien: Kein gesetzlicher Anspruch; basiert auf Vereinbarungen oder Freiwilligkeit.
USA: Unterschiedlich je nach Bundesstaat; teils Erstattung von Kosten oder freiwillige Belohnung.
Japan: Gesetzlich 5–20 % Finderlohn. Eigentum nach 3 Monaten möglich.
Australien: Kein gesetzlicher Finderlohn, aber Kostenerstattung möglich.
Kernaussagen
Finderlohn ist verbreitet, aber nicht überall geregelt.
Oft ein Prozentsatz oder eine angemessene Entschädigung.
Voraussetzung ist die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
In manchen Ländern freiwillig und von der Großzügigkeit des Eigentümers abhängig.